Wie eine Car Policy auch, strukturiert eine eCar Policy Ihren Fuhrpark, nur eben den elektrischen. Sie regelt die Rechte und Pflichten für die Anschaffung und Nutzung von eDienstwagen, kann aber auch die gewünschte strategische Ausrichtung der eFlotte in Richtung Wirtschaftlichkeit, nachhaltigem Handeln, Unternehmensimage und/oder Mitarbeitermotivation lenken.

Folgende Punkte sollten bei einer eCar Policy beachtet werden:

Anschaffung und Wirtschaftlichkeit in der eCar Policy

Die entscheidende Regelung in einer eCar Policy, sind die Kategorien der E-Fahrzeuge, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werde, denn sie hat die größte Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit, die Fahrerzufriedenheit und das Image. Die Frage, welche E-Fahrzeuge für welche Mitarbeiter passend sind, lässt sich durch die Einteilung in Nutzergruppen klären. Dabei kann es sinnvoll sein, mit einer App die Bewegungsmuster der eFahrer zu analysieren. Daraus können auch Rückschlüsse auf die benötigte Ladeinfrastruktur geschlossen werden.

So kann die richtige Wahl bezüglich der Marke, des Modells, der Ausstattung und der Reichweite des eAutos getroffen werden, das für die entsprechenden Mitarbeiter angeschafft werden soll.

Elektrisches Laden in der eCar Policy

Nutzergruppen unterscheiden sich z.B. durch ihr Einsatzgebiet und die damit verbundene Reichweite. Außendienstler benötigen eFahrzeuge mit einer deutlich längeren Reichweite als eFahrer, die nur von ihrem Wohnort zur Arbeit und zurückfahren. Ein weiterer Aspekt ist der Zeitraum, indem die Elektrofahrzeuge geladen werden müssen. Auch hier kann nach Nutzergruppen unterteilt werden: Bei kürzeren Standzeiten werden evtl. Schnellladesäulen mit höherer Ladeleistung benötigt, wohingegen Mitarbeiter, die die meiste Zeit am Unternehmensstandort verbringen, den Strom je nach Verfügbarkeit laden können.

In der eCar Policy sollte klar definiert werden, wo das eAuto geladen wird. Kann unterwegs an öffentlichen Ladestationen, zu Hause und an firmeneigenen Ladepunkten „getankt“ werden oder sollen bestimmte Orte ausgeschlossen werden.

Laden am Wohnort

Durch lange Standzeiten zu Hause und flexibles Arbeiten im Homeoffice oder am Unternehmensstandort, bietet das Laden des eDienstwagens auch am Wohnort großen Komfort. Übernimmt das Unternehmen die Kosten für die Installation und den Betrieb der Ladestation ganz oder auch nur teilweise, ist das nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, sondern fördert auch die Mitarbeiterbindung.

Die Anschaffung und Finanzierung der Ladestation zu Hause sollte in der eCar Policy geregelt werden. Der Arbeitgeber kann z.B. die Kosten der Installation, des Betriebs incl. Wartung einer Wallbox voll übernehmen und dem Mitarbeiter für die Dauer des Arbeitsverhältnisses steuerfrei überlassen. Bei einer Privatfinanzierung des Arbeitnehmers, ist eine Bezuschussung durch das Unternehmen sinnvoll. Die Abrechnung des geladenen Stroms an der Wallbox zu Hause, ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der in eine eCar Policy aufgenommen werden sollte. Ein intelligentes Lademanagementsystem ist dafür unerlässlich. Es ermöglicht eine kWh genaue Erfassung der Ladevorgänge mit eindeutiger Authentifizierung des Nutzers und übermittelt die Daten direkt an den Arbeitgeber. Eine Zugangsbeschränkung erfasst dabei nur die Ladevorgänge, die auch übermittelt werden sollen. Sie kann so eingerichtet werden, dass die Berechtigung zur Nutzung der Ladestation außer für den eDienstwagen auch auf andere eFahrzeuge wie z.B. die von Familienmitgliedern erweitert werden kann. So ist eine transparente und sichere Abrechnung gewährleistet.

Laden am Unternehmensstandort

Für das Laden am Unternehmensstandort, können über intelligente Ladestationen verschiedene Ladetarife und zeitliche Beschränkungen festgelegt werden und es kann zwischen Nutzergruppen wie z.B. Mitarbeitern und Gästen unterschieden werden. Der Betreiber hat jederzeit einen Überblick über das Ladeverhalten der Nutzer und kann selbst über die Ladetarife entscheiden. So sind ein wirtschaftlicher Betrieb und eine transparente Abrechnung kein Problem und es sollten diesbezüglich entsprechende Regelungen in die eCar Policy einfließen.

Schäden und Haftung in der eCar Policy

Ein Elektrofahrzeug ist genauso ein Dienstfahrzeug, wie ein Auto mit Verbrennungsmotor und benötigt eine gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings ergeben sich durch den elektrischen Antrieb Unterschiede in der Gefährdungsbeurteilung, die entsprechend angepasst werden muss. Auch wenn Batterien sehr sicher sind, kann es zu Kurzschlüssen oder Stromschlägen durch Unfälle oder Fehlfunktionen kommen. Zu Unfällen mit dem eAuto kann es z.B. durch die sehr leise Fahrweise kommen oder durch abruptes Beschleunigen oder Bremsen. Schäden können z.B. auch durch Bedienfehler beim Laden entstehen. Über eine Selbstbeteiligung zu Lasten des eDienstwagennutzers können Kosten reduziert werden. In welchem Umfang eFahrer an selbstverschuldeten Schadenskosten beteiligt sind, werden in der eCar Policy festgelegt.

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